Der Volkstrauertag wurde 1920 vom Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. zum Gedenken an die Kriegstoten des Ersten Weltkrieges ins Leben gerufen. Nicht „befohlene“ Trauer war das Motiv; vielmehr sollte der Tag ein Zeichen der Solidarität derjenigen, die der Krieg verschont hatte, mit denjenigen, die persönliche Verluste zu beklagen hatten, setzen.
Die erste offizielle Feierstunde fand 1922 im Deutschen Reichstag in Berlin statt.
1934 wurde der Volkstrauertag von den nationalsozialistischen Machthabern per Gesetz zum Staatsfeiertag und in „Heldengedenktag“ umbenannt. Bis 1945 richteten die Wehrmacht und die NSDAP die Feiern aus. Die Richtlinien für die Gestaltung und den Inhalt der Feiern wurden vom Reichspropagandaministerium erlassen.
Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde der Volkstrauertag erneut vom Volksbund eingeführt. Seit 1952 findet er jeweils am 2. Sonntag vor dem 1. Adventsonntag statt.
Mit zunehmender zeitlicher Distanz zum Ende des Zweiten Weltkrieges erfährt der Volkstrauertag mehr und mehr einen Wandel von einem Tag der Trauer, der Erinnerung und des Gedenkens zu einem Tag der gegenwärtigen Mahnung vor den Auswirkungen von Krieg und Gewalt – als Mahntag zum Frieden.
Darüber hinaus finden überall in unserem Land am Volkstrauertag eine Vielzahl von Gedenkstunden statt.