Der Landesvorstand
Die Mitglieder des Landesvorstandes werden im Rahmen von regelmäßigen Landesverbandstagen durch die Mitglieder des Landesverbandes gewählt. Die letzten Wahlen fanden am 21. März 2026 in Dresden statt (zum Bericht).
Der Landesvorstand trifft sich normalerweise zu zwei Sitzungen im Jahr, bei Bedarf auch öfter. Zum Landesvorstand gehören der Landesvorsitzende und sein Stellvertreter, der Schatzmeister und zusätzlich vier gewählte Beisitzer, Vertreter der Gliederungen sowie kooptierte Mitglieder, die beratend mitwirken. Der Landesgeschäftsführer nimmt an allen Vorstandstagungen ohne eigenes Stimmrecht teil.




Präsident der Bundespolizeidirektion Pirna a. D.






Regelwerke des Volksbundes:
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Organisations- und Geschäftsordnung LV Sachsen(aktualisierte Fassung vom 21. März 2026 folgt in Kürze) -
Satzung -
Handreichung für Kommunen zur Kriegsgräberpflege im Inland -
Merkblatt für Spontanfunde von Gebeinen auf dem Gebiet des Freistaats Sachsen -
Gräbergesetz -
Verwaltungsvorschrift zum Gräbergesetz