"Wanderer kommst Du nach Sparta, sage Du habest liegen uns sehen, wie das Gesetz es befahl." Jenes Epigramm des Simonides von Keos zur Schlacht an den Thermopylen (480 v. Chr.) formuliert mit anderen Worten die Grundpflicht des § 7 Soldatengesetz: "Der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen".
Jedes Jahr am 2. April gedenken die Bundeswehr, der Volksbund, Vertreter von Landtag und Stadt sowie der Reservistenverband der drei Gefallenen des "Karfreitagsgefechts" *) vom 2. April 2010, in dem erstmals seit 1945 deutsche Soldaten den Tod im Gefecht fanden.
Einer der Toten, der Stabsgefreite Robert Hartert (1984-2010), ruht in einem Ehrengrab der Bundeswehr auf dem städtischen Friedhof in Wilsdruff.
Am 14. Jahrestag des Karfreitagsgefechts trafen dort Repräsentanten von Landtag, Stadt, Reservistenverband und Volksbund zusammen, um Robert Harterts, stellvertretend für alle Einsatztoten der Bundeswehr, zu gedenken. In einer kurzen Ansprache formulierte der Vizepräsident des Volksbunds, Detlef Fritzsch, Gedanken zum Sinn militärischen Dienens in der Gegenwart und zur Verantwortung der Gesellschaft für das Andenken an jene, die Leben und Gesundheit für Ihr Vaterland einsetzten. Er verwies darauf, dass die Gräber der Einsatztoten der Bundeswehr bisher nicht "Kriegsgräber" seien, und den Toten daher (noch) kein dauerhaftes Ruherecht zustehe. Als ehemaliger Bundespolizist ergänzte Fritzsch, dass es nicht nur Soldaten seien, die Leben und Gesundheit täglich einsetzten, sondern alle Angehörigen der "Blaulichtorganisationen" (Polizei, THW, Feuerwehr, DRK etc.). Der Landesgeschäftsführer Sachsen des Volksbunds, Major d.R. Dr. Dirk Reitz, verlas das Einsatzgedenken **) bevor OFw d.R. Oeding das Lied vom "Guten Kameraden" auf der Trompete intonierte.
Es nahmen an der Veranstaltung teil: Sächsischer Landtag: Ingo Flemming MdL (Beauftragter Volksbund für Dresden und Umland) - Stadt Wilsdruff, Bürgermeister Ralf Rother - Reservistenverband, OFw d.R. Oeding - Sächsischer Heimatschutz, Herr Roisch und 2 weitere Damen und Herren - Volksbund, Detlef Fritzsch (Vizepräsident), Olaf Gawron (Bundeswehrbeauftragter), Dr. Dirk Reitz (Landesgeschäftsführer), Klaus Brähmig MdB a.D. und für den "Artur Kühne Verin Wilsdruff" Dr. Jürgen Stumpf, Frau Dagmar Engelmann und Sebastian Roisch"
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*) Eine Darstellung der, "Karfreitagsgefecht" genannten, Gefechtshandlungen im Raum Kunduz, die mittlerweile Teil der jüngeren deutschen Militärgeschichte sind, finden Sie hier:
In der Falle Isa Khel – das Karfreitagsgefecht (volksbund.de)
http://heereslogistik.at/docs/2018/1_zmg20182gesamtefinternet.pdf
Seit 2011 gibt es zudem das Rechtsinstitut des „Ehrengrabs der Bundeswehr“, das nicht zuletzt auf Anregung des Volksbunds entstand.
Ein „ewiges“ Ruherecht – wie es den Toten der Weltkriege des 20. Jahrhunderts zusteht – bleibt den gefallenen deutschen Einsatzkräften, zu denen u.a. zahlreiche Polizeibeamte gehören, einstweilen vorenthalten. Mit dem Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin und dem "Wald der Erinnerung" in Potsdam entstanden seit 2004 Gedenkorte, die dem dauerhaften Gedenken an die Toten der heutigen deutschen Armee gewidmet sind. Der Wald der Erinnerung (bundeswehr.de)
Zumindest der Freistaat Sachsen schuf im Sächsischen Bestattungsgesetz eine Regelung (SächsBestG § 6a), die auf Antrag der Angehörigen ein dauerndes Ruherecht und die Übernahme der Pflegeaufwendungen durch den Freistaat sichert. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4526-Saechsisches-Bestattungsgesetz#p6a. Eine entsprechende Regelung befindet sich in Sachsen-Anhalt derzeit im Gesetzgebungsverfahren, in den andern Bundesländern bleibt dies einstweilen ein Desiderat.
Es bedarf nicht der mythischen Überhöhung des Todes auf dem Schlachtfeld im Sinne eines „dulce et decorum ... ", doch bleibt es ein stetiges Memento, dass der Tod des Soldaten eben kein „privater“ Tod ist.
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**) Das „Einsatzgedenken“ ist ein Versuch, dem Tod im Einsatz mit einer zeitgemäßen Memorialformel gerecht zu werden. Pflicht - Einsatz - Tod - Verzweiflung/Freitod - Trauer - Hoffnung kennzeichnen den Einsatz und dessen Folgen für Beteiligte, Angehörige und Gesellschaft.
Wir gedenken heute auch aller Menschen, unserer eigenen und jener der internationalen Gemeinschaft, die in ihrem Einsatz gegen Gefahren, Unrecht und Gewalt gestorben sind.
In fernen Landen oder in der Heimat, immer in Ausübung ihres Dienstes zum Schutz und Wohl anderer Menschen, ob als Soldat, Polizist, Diplomat oder als ziviler Helfer.
Wir denken auch an diejenigen, die ihren Einsatz zwar überlebt haben, jedoch aus den Schrecken und den dunklen Erinnerungen der Gewalt, die sie erleben mussten, nicht mehr zurück finden in ein unbeschwertes Leben.
Und wir gedenken derer, die sich deshalb das Leben nahmen.
Die Menschen, derer wir gedenken, waren mehr als Einsatzkräfte. Sie waren auch Kinder, Geschwister, Eltern, Freunde.
Denken wir hier und jetzt auch an die Menschen, die um die Verstorbenen trauern und lernen müssen, dem Verlust eines geliebten Menschen zum Trotz weiterzuleben.
Wir wollen uns diesen Menschen öffnen und sie fragen, was ihnen hilft, ihren Schmerz zu bewältigen. Wir wollen Anerkennung zeigen für die, die sich in dieser Zeit für uns in Gefahr begaben und darin umkamen. Das sind wir den Verstorbenen schuldig. Das ist unsere Aufgabe.
Lasst uns aber auch erinnern, dass die Liebe den Tod besiegt.
Wir dürfen hoffen, dass der Tod als Ende auch ein neuer Anfang ist.
Optional: Gemeinsam, unabhängig von unserer Herkunft und unserem Bekenntnis, wollen wir zu unserem Schöpfer rufen: Herr, nimm die Verstorbenen auf in Dein Reich und schenke Ihnen die Fülle des Lebens mit Dir!
Amen
Nach Thomas Krafft – München 2020
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Text: Dr. Dirk Reitz
Artur-Kühne-Verein im Sächsischen Heimatschutz: Ortsgruppe Wilsdruff/Artur-Kühne-Verein - www.saechsischer-heimatschutz.de