Meldungen aus dem Landesverband Sachsen
Meldungen aus dem Landesverband Sachsen

Karfreitagsgefecht 2010 - Gedenken an Gefallene der Bundeswehr in Wilsdruff

Am 02. April 2010, einem Karfreitag, standen Soldaten des deutschen Fallschirmjägerbataillons 373 in der Nähe von KUNDUZ im Gefecht mit afghanischen Kräften. Dabei fielen drei deutsche Soldaten - die ersten Gefechtsverluste der Bundeswehr seit ihrer Aufstellung (1955) und zudem die ersten deutschen Gefallenen seit 1945. Auf dem Friedhof in Wilsdruff fand der Stabsgefreite Robert Hartert seine letzte Ruhe in einem Ehrengrab der Bundeswehr.

Erinnerungsarmreif mit den Vornamen der 3 Gefallenen des Karfreitagsgefechts: HGefr Martin AUGUSTYNIAK HptFw Nils BRUNS StGefr Robert HARTERT Photo: Dr. Reitz

Anläßlich der elften Wiederkehr des Karfreitagsgefechts vom 2. April 2010, gedenken Volksbund, Bundeswehr und Reservistenverband der Gefallenen des Fallschirmjägerbataillons 373 aus Seedorf, die an verschiedenen Orten begraben sind – einer der Toten ruht im sächsischen Wilsdruff.

Anstelle einer gemeinsamen Gedenkfeier besuchten Abordnungen des Volksbunds, der Offiziersschule des Heeres aus Dresden und der Landesgruppe Sachsen des Reservistenverbands separat das Grab, um des Gefallenen zu gedenken. Die  "Seuchenlage" verbietet ein förmliches Zeremoniell - wie bereits 2020.

Für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. Landesverband Sachsen, legte dessen Geschäftsführer, Dr. Reitz, bereits am 1. April in Begleitung des katholischen Militärdekans aus Dresden, Dr. Balogh, einen Kranz nieder.

Nach einem gemeinsamen Gebet und Vaterunser trug Dr. Reitz das „Einsatzgedenken“ (s.u.) vor, das im Landesverband Sachsen schon häufiger zur Ehrung von Gefallenen der Bundeswehr gesprochen wurde. Den Text verfasste ein Afghanistan-Veteran der Bundeswehr.

Seit 2011 gedenkt der Landesverband jeweils am 2. April des Stabsgefreiten Robert Hartert (*1986 - †2010) der in Erfüllung seiner Pflicht zum Treuen Dienen (§ 7 Soldatengesetz) für die Bundesrepublik Deutschland mit zwei Kameraden fiel.

Eine Darstellung der, "Karfreitagsgefecht" genannten, Gefechtshandlungen im Raum Kunduz, die mittlerweile Teil der jüngeren deutschen Militärgeschichte sind, finden Sie hier: https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/schwerpunkte/2010-afghanistan-bundeswehr/2010-afghanistan-karfreitagsgefecht

http://heereslogistik.at/docs/2018/1_zmg20182gesamtefinternet.pdf

Seit 2011 gibt es zudem das Rechtsinstitut des „Ehrengrabs der Bundeswehr“, das nicht zuletzt auf Anregung des Volksbunds entstand.

Ein „ewiges“ Ruherecht – wie es den Toten der Weltkriege des 20. Jahrhunderts zusteht – bleibt den gefallenen deutschen Einsatzkräften, zu denen u.a. zahlreiche Polizeibeamte gehören, einstweilen vorenthalten. Mit dem Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin und dem "Wald der Erinnerung" in Potsdam entstanden seit 2004 Gedenkorte, die dem dauerhaften Gedenken an die Toten der heutigen deutschen Armee gewidmet sind.

Zumindest der Freistaat Sachsen schuf im Sächsischen Bestattungsgesetz eine Regelung (SächsBestG § 6a), die auf Antrag der Angehörigen eine dauerndes Ruherecht und die Übernahme der Pflegeaufwendungen durch den Freistaat sichert. https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4526-Saechsisches-Bestattungsgesetz#p6a

Es bedarf nicht der mythischen Überhöhung des Todes auf dem Schlachtfeld im Sinne eines „dulce et decorum est pro patria mori“*), doch bleibt es ein stetiges Memento, dass der Tod des Soldaten eben kein „privater“ Tod ist, sondern der äußerste Preis der Pflichterfüllung im Dienste der Respublica.

 

Das „Einsatzgedenken“  ist ein Versuch, dem Tod im Einsatz mit einer zeitgemäßen Memorialformel gerecht zu werden. Pflicht - Einsatz - Tod - Verzweiflung/Freitod - Trauer - Hoffnung kennzeichnen den Einsatz und dessen Folgen für Beteiligte, Angehörige und Gesellschaft.

Wir gedenken heute auch aller Menschen, unserer eigenen und jener der internationalen Gemeinschaft, die in ihrem Einsatz gegen Gefahren, Unrecht und Gewalt gestorben sind. 

In fernen Landen oder in der Heimat, immer in Ausübung ihres Dienstes zum Schutz und Wohl anderer Menschen, ob als Soldat, Polizist, Diplomat oder als ziviler Helfer.

Wir denken auch an diejenigen, die ihren Einsatz zwar überlebt haben, jedoch aus den Schrecken und den dunklen Erinnerungen der Gewalt, die sie erleben mussten, nicht mehr zurück finden in ein unbeschwertes Leben.

Und wir gedenken derer, die sich deshalb das Leben nahmen.

Die Menschen, derer wir gedenken, waren mehr als Einsatzkräfte. Sie waren auch Kinder, Geschwister, Eltern, Freunde. 

Denken wir hier und jetzt auch an die Menschen, die um die Verstorbenen trauern und lernen müssen, dem Verlust eines geliebten Menschen zum Trotz weiterzuleben.

Wir wollen uns diesen Menschen öffnen und sie fragen, was ihnen hilft, ihren Schmerz zu bewältigen. Wir wollen Anerkennung zeigen für die, die sich in dieser Zeit für uns in Gefahr begaben und darin umkamen. Das sind wir den Verstorbenen schuldig. Das ist unsere Aufgabe.

Lasst uns aber auch erinnern, dass die Liebe den Tod besiegt.

Wir dürfen hoffen, dass der Tod als Ende auch ein neuer Anfang ist.

Optional: Gemeinsam, unabhängig von unserer Herkunft und unserem Bekenntnis, wollen wir zu unserem Schöpfer rufen: Herr, nimm die Verstorbenen auf in Dein Reich und schenke Ihnen die Fülle des Lebens mit Dir!

Amen

Nach Thomas Krafft – München 2020

 

 

Anmerkungen:

*) „Süß und ehrenvoll ist es, für das Vaterland zu sterben“, Orig.: Quintus Horatius Flaccus (gen. Horaz), Buch der Lieder III.

Der bekannte britische Poet des Ersten Weltkriegs, Wilfried Owen (1893-1918), verfasste ebenfalls ein Gedicht gleichen Titels.

 

 

Karfreitagsgefecht 2010 - Gedenken an Gefallene der Bundeswehr in Wilsdruff

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Traditionelles Totengedenken (bis 1998 Totenehrung) des Volksbunds

gedenkportal.volksbund.de/gedenktage/volkstrauertag/totengedenken

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Beitrag von: Dr. Dirk Reitz